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STAATSFORM UND BEOLKERUNG DER DEUTSCHPRACHIGEN LÄNDER

BRD
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, dass die BRD ein demokratischer, föderativer und sozialer Rechtsstaat ist.

Er ist in 16 Bundesländer gegliedert. Davon sind drei Stadstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen. Die Hauptstadt ist Berlin. Es wurde zugleich als Parlaments- und Regierungssitz festgelegt.
Die Bundesländer haben weitgehende Autonomie. Sie haben eigene Regierungen und Parlamente. Die Parlamente heissen Landtage. Der Landtag in den Stadstaaten heisst Senat, die Minister heissen Senatoren. Die kleinste Verwaltungseinheit ist die Gemeinde.
Die Verfassungsorgane sind der Bundespräsident als Staatsoberhaupt, das Parlament, die Regierung und der Bundesgerichtshof.

Der Bundespräsident ist fünf Jahre im Amt (Johannes Rau). Er wird von der Bundesversammlung gewählt.

Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Bundestag und dem Bundesrat.
Der Bundesrat ist die Ländervertretung, ein Kontrollorgan für die Legislative und die Exekutive des Bundes.

Der Bundestag ist die Volksvertretung. Er übt die legislative (gesetzgebende) Gewahlt aus. Das Volk wählt die Bundestagabgeordneten alle vier Jahre in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl. Das wahlrecht haben alle Bürger ab 18 Jahren. Die Wähler geben ihre Stimme einer bestimmten Partei oder dem Kandidaten, den die Partei aufgestellt hat. Die Partei mit den meisten Wählerstimmen kann die Regierung bilden, vorausgesetzt, sie hat die absolute Mehrheit. Sonst können zwei oder mehr Parteien zusammen eine Koalitionsregierung bilden.

Die Bundesregierung übt die exekutive (vollziehende) Gewahlt aus. Die Amtszeit einer Regierung beträgt vier Jahre. An der Spitze steht der Bundeskanzler (Gerhard Schölder - SPD). Er wird von den Bundestagsabgeordneten gewählt und vom Bundespräsident offiziell ernannt. Der neue Bundeskanzler bildet dann sein Kabinett. Es sind die Minister seiner Regierung, die ebenfalls vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunden erhalten. Die klassischen Ministerien heissen: Ausser-, Verteidigungs-, Innen-, Finanz-, Wirtschafts- und Justizministerium (allgemeine Bezeichmung).

Das stehende Heer -die Bundeswehr - ist Mitglied der NATO. Die Wehrpflicht gilt für alle Männer ab 18 Jahren. Seit Oktober 1990 dauert der Wehrdienst zwölf Monate, der Zivildienst fünfzehn Monate. Den Zivildienst absolovieren diejenigen, die wegen verschiedener Gewissensgründe den Militärdienst verweigern.

Die ersten geamtdeutschen Bundestagswahlen nach dem Zweiten Weltkrieg fanden am 2.Dezember 1990 statt.

Sitze im Bundestag haben folgende Parteien:
CDU - Christlich-Demokratische Union
SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
FDP - Freie Demokratische Partei, eine liberale Partei
CSU - Christlich-Soziale Union, die bayerische Schwesterpartei von CDU und DSU (Deutsche Soziale Union)
Partei des Demokratischen Sozialismus - PDS, Nachfolgeorganisation der SED - Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die von 1949 bis 1989 die DDR als Staatspartei regierte Bündis 90 /Gründe.
Die Nationalflagge bilden drei waagrechte, gleich breite Streifen (schwarz - rot - gold, in der Parxis gelb).
Das Bundeswappen bildet das rotbewehrte schwarze Adlerweibchen im goldenen Schild (rotbewehrt - rote Zunge, roter Shcnabel, rote Klauen).

Parlament
1.Kammer Bürger

Bundestag(Parlament,Volksvertretung)für4Jahre,662 Abgeordneten
wählen

Bundeskanzler (Regierungschef) 4 Jahre Bundespräsident für 5 Jahre
bestimmt und ernennt

Politik Bundesminister
Landtag(Landparlament, Senat) Bürger
für 4 oder 5 Jahre
2.Kammer
Bunderrat (Länervertretung) 16 Mitglieder Regierungschef (Ministerpräsident)
2 Parlamentskammer ernennt

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